AUFNAHME

Aufnahme im Pflegeheim Bonn: Ihr Weg zu uns.

Sie möchten zu uns ziehen oder suchen einen Pflegeplatz für einen Angehörigen? Wir begleiten Sie Schritt für Schritt: vom ersten Gespräch über die Anträge bis zum Einzug.

Sandy Jost-Baum

Aufnahme- und Beschwerdemanagement

IHR WEG ZU UNS

Lernen Sie uns kennen, bevor Sie entscheiden.

Am besten machen Sie sich selbst ein Bild von unserem Haus und besuchen uns. Wir laden Sie herzlich ein: Lernen Sie unsere Mitarbeitenden, unsere Appartements und unser Angebot unmittelbar kennen. Natürlich kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause oder ins Krankenhaus.

Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen, zeigen Ihnen das Haus und unterstützen Sie bei allen Formalitäten rund um die Aufnahme.

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    ENTGELTE

    Die Kosten und wer sie trägt.

    Das Heimentgelt setzt sich in einem Pflegeheim aus vier Komponenten zusammen. Hier erklären wir Ihnen, was dahintersteckt und welche Unterstützung Ihnen zusteht.

    Kosten für die Pflege

    Die Pflegekosten beinhalten alle pflegebedingten Kosten, die Kosten der sozialen Betreuung sowie Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Im Wesentlichen sind dies die Personalkosten der Pflege. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad, den der Medizinische Dienst der Krankenkassen feststellt. Hinzu kommt die Umlage zur Refinanzierung der generalistischen Pflegeausbildung, die über einen Landesausbildungsfonds finanziert und von der Bezirksregierung Münster festgesetzt wird.

    Die Pflegekassen übernehmen bei anerkanntem Pflegebedarf die Pflegekosten bis zu den gesetzlich festgelegten Höchstbeträgen. Diese betragen derzeit monatlich 131,00 € im Pflegegrad 1, 805,00 € im Pflegegrad 2, 1.319,00 € im Pflegegrad 3, 1.855,00 € im Pflegegrad 4 und 2.096,00 € im Pflegegrad 5. Darüber hinausgehende Pflegekosten tragen Sie als Eigenanteil selbst. Zusätzlich erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in der Regel einen Leistungszuschlag: je nach Bezugsdauer 15, 30, 50 oder 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten nach § 43 SGB XI.

    Wichtig: Voraussetzung für die Kostenübernahme ist ein Antrag bei Ihrer Pflegekasse, bei dem wir Ihnen selbstverständlich gerne helfen, sowie die Feststellung des Medizinischen Dienstes, dass stationäre Pflege notwendig ist. Sollen Kosten teilweise vom Sozialhilfeträger übernommen werden, muss dieser die Heimbedürftigkeit festgestellt haben.

    Unterkunft und Verpflegung

    Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind unabhängig vom Pflegegrad. Zur Unterkunft zählen Kosten, die bei einer Mietwohnung den Nebenkosten entsprechen würden, etwa Heizung, Wasser und Strom, außerdem die hauswirtschaftliche Versorgung wie die Reinigung der Räume und der Wäsche. Die Verpflegung umfasst die Vollverpflegung mit Speisen und Getränken.

    Diese Kosten tragen Sie grundsätzlich selbst. Reichen Einkommen, Rente und Vermögen nicht aus, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden. Dem Antrag ist eine Bestätigung der Pflegekasse über die stationäre Pflegebedürftigkeit beizufügen; eine Übernahme ist erst ab Antragstellung möglich. Zusätzlich steht Berechtigten ein Barbetrag für den persönlichen Bedarf zu, derzeit 160,68 € monatlich.

    Die Investitionskosten

    Die Investitionskosten entstehen im Zusammenhang mit der Erstellung und Anschaffung von Gebäuden und dienen der Erhaltung des Hauses, seiner Einrichtung und Ausstattung. Sie sind mit der Kaltmiete einer Wohnung vergleichbar und unabhängig vom Pflegegrad. Im Einzelzimmer liegen sie 5,00 € täglich über dem Doppelzimmer.

    Auch die Investitionskosten tragen Sie grundsätzlich selbst. Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, greift zunächst das Pflegewohngeld: eine Sozialleistung, die Pflegeheime in NRW für ihre Bewohnerinnen und Bewohner zur Deckung der Investitionskosten erhalten können. Sie wird bis zur tatsächlichen Höhe der Kosten gewährt, ist abhängig von Einkommen und Vermögen und wird jeweils für zwölf Monate bewilligt. So können möglichst viele Bewohnerinnen und Bewohner unabhängig von Sozialhilfe leben, und Angehörige werden für diese Kosten nicht herangezogen.

    ENTGELTTABELLEN 2026

    Alle Beträge auf einen Blick.

    Die aktuellen Heimentgelte, aufgeschlüsselt nach Pflegegrad und Zimmerart. Entscheidend für Ihre Planung ist der monatliche Eigenanteil nach Abzug des Anteils der Pflegekasse.

    Tagessätze

    des Gesamtentgelts und seiner Entgeltbestandteile
    Stand: 01.10.2026

    Pflegegrad Nur Pflege Nur VZ Pflege
    gesamt
    Unterkunft Verpflegung Unterbringung Investitions-
    aufwand
    Entgelt
    gesamt
    1 58,74 € 5,68 € 64,42 € 24,61 € 18,94 € Einzelzimmer 26,96 € 134,93 €
    Doppelzimmer 21,96 € 129,93 €
    2 75,31 € 80,99 € Einzelzimmer 26,96 € 151,50 €
    Doppelzimmer 21,96 € 146,50 €
    3 92,21 € 97,89 € Einzelzimmer 26,96 € 168,40 €
    Doppelzimmer 21,96 € 163,40 €
    4 109,83 € 115,51 € Einzelzimmer 26,96 € 186,02 €
    Doppelzimmer 21,96 € 181,02 €
    5 117,75 € 123,43 € Einzelzimmer 26,96 € 193,94 €
    Doppelzimmer 21,96 € 188,94 €

    Alle Beträge pro Tag. VZ = Vergütungszuschlag zur Finanzierung der Pflegeausbildung. Pflege gesamt = Nur Pflege + Nur VZ.

    Monatsbeiträge

    des Gesamtentgelts und seiner Entgeltbestandteile
    Stand: 01.10.2026

    Pflegegrad Nur Pflege Nur VZ Pflege
    gesamt
    Leistung
    Pflegekasse
    Verbleibend =
    Eigenanteil
    Pflege1
    Unterkunft Verpflegung Unterbringung Investitions-
    aufwand
    Entgelt
    gesamt
    Verbleibend
    nach Leistung
    Pflegekasse1
    1 1.786,87 € 172,79 € 1.959,66 € 131,00 € 1.828,66 € 748,64 € 576,15 € Einzelzimmer 820,12 € 4.104,57 € 3.973,57 €
    Doppelzimmer 668,02 € 3.952,47 € 3.821,47 €
    2 2.290,93 € 2.463,72 € 805,00 € 1.658,72 € Einzelzimmer 820,12 € 4.608,63 € 3.803,63 €
    Doppelzimmer 668,02 € 4.456,53 € 3.651,53 €
    3 2.805,03 € 2.977,82 € 1.319,00 € 1.658,82 € Einzelzimmer 820,12 € 5.122,73 € 3.803,73 €
    Doppelzimmer 668,02 € 4.970,63 € 3.651,63 €
    4 3.341,03 € 3.513,82 € 1.855,00 € 1.658,82 € Einzelzimmer 820,12 € 5.658,73 € 3.803,73 €
    Doppelzimmer 668,02 € 5.506,63 € 3.651,63 €
    5 3.581,96 € 3.754,75 € 2.096,00 € 1.658,75 € Einzelzimmer 820,12 € 5.899,66 € 3.803,66 €
    Doppelzimmer 668,02 € 5.747,56 € 3.651,56 €

    Alle Beträge pro Monat, auf Grundlage von 30,42 Tagen. VZ = Vergütungszuschlag zur Finanzierung der Pflegeausbildung. Pflege gesamt = Nur Pflege + Nur VZ.

    1 Zusätzlicher Leistungszuschlag: Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten nach § 43c SGB XI einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil. Je nach bisheriger Bezugsdauer vollstationärer Pflegeleistungen beträgt dieser:

    • 15 % bei bis einschließlich 12 Monaten,
    • 30 % bei mehr als 12 bis einschließlich 24 Monaten,
    • 50 % bei mehr als 24 bis einschließlich 36 Monaten,
    • 75 % bei mehr als 36 Monaten.

    Dieser Zuschlag ist in den Spalten „Verbleibend = Eigenanteil Pflege“ und „Verbleibend nach Leistung Pflegekasse“ noch nicht abgezogen. Er vermindert den pflegebedingten Eigenanteil und damit den verbleibenden Gesamtbetrag. Unterkunft, Verpflegung und Investitionsaufwand werden durch diesen Zuschlag nicht reduziert.

    Hinweis zur Sondenernährung: Bei ausschließlicher, nicht nur vorübergehender Versorgung mit Sondennahrung einschließlich der Flüssigkeitsversorgung auf Kosten Dritter, etwa der Krankenversicherung, wird das Verpflegungsentgelt entsprechend der geltenden Vergütungsvereinbarung um ein Drittel reduziert.

    HÄUFIGE FRAGEN

    Gut zu wissen.

    Für eine Besichtigung füllen Sie bitte unser Anfrageformular aus. Frau Sandy Jost-Baum setzt sich anschließend mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. Bei Fragen erreichen Sie Frau Jost-Baum telefonisch unter 0228 3891 243

    Das Heimentgelt setzt sich aus den Kosten für die Pflege, der Ausbildungsumlage, Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten zusammen. Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad einen festen Anteil, den Rest tragen Sie als Eigenanteil. Je nach Wohndauer reduziert ein Leistungszuschlag von 15 bis 75 Prozent Ihren Eigenanteil an den Pflegekosten zusätzlich. Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, können Pflegewohngeld und Sozialhilfe helfen. Alle aktuellen Beträge finden Sie in den Entgelttabellen auf dieser Seite.

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